28/12/18

Das Ende für die „Limited“?


Die britische „Ltd.“ stellt eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht dar. Deren Gesellschafter haften, wie jene einer österreichischen GmbH, nicht persönlich. Die erforderliche Mindestkapitalisierung von einem Pfund Sterling ist für Unternehmen am europäischen Festland dabei durchaus attraktiv.

Unternehmen, die sich für die Form einer „Limited“ entschieden haben, können dies vor allem aufgrund der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49 AEUV. Österreichische Gerichte müssen folglich die gesellschaftsrechtlichen Regelungen der „Ltd.“ anerkennen, wenn diese ihren Verwaltungssitz in Österreich hat.

Kommt es jedoch zu einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, ist es unsicher wie die heimischen Gerichte mit der „Limited“ verfahren. Es ist nicht auszuschließen, dass die „Ltd.“ wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine offene Gesellschaft behandelt werden, da die nötigen Vorgaben einer GmbH nicht erfüllt sind. Der schwerwiegende Nachteil einer Behandlung als GesbR oder OG wäre die persönliche Haftung der Gesellschafter.

Um eine sichere rechtliche Position zu begründen, empfiehlt sich in diesem Fall die Neugründung einer österreichischen GmbH. Eine grenzüberschreitende Verschmelzung mit der „Ltd.“ nach europäischem Recht kann eine Aufdeckung und folgende Versteuerung von stillen Reserven verhindern.  

Geschäfte der „Limited“, welche im Nachhinein liquidiert wird, können auch im Sinne eines Asset Deals auf eine GmbH übertragen werden. Diese Art der Übertragung bringt jedoch erhebliche Steuernachteile mit sich.

Zu guter Letzt ist auch die herrschende juristische Meinung zu berücksichtigen, wonach eine Verschmelzung bis zu einem Austritt des Vereinigten Königreichs vollständig abgeschlossen sein muss, um wirksam zu sein. Ein solches Prozedere nur eingeleitet zu haben, genügt dabei nicht.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk



27/12/18

Vorschlag für ein neues Einwanderungssystem 

 

Mitten in einer Phase, in der die weitere Vorgehensweise in den Brexit-Verhandlungen so unsicher wie nie zuvor ist, bringt die britische Regierung einen Vorschlag bezüglich eines neuen Einwanderungssystems hervor. Darin betont sie, dass es den bisherigen freien Personenverkehr in Zukunft nicht mehr geben werde. Ein komplett neues Grenz- und Einwanderungssystem, das „skill-based“, also auf den individuellen Fähigkeiten beruht, soll eingeführt werden. EU-Bürger werden dabei Nicht-EU-Bürgern gleichgestellt. Unberührt davon bleiben jedoch die bestehenden Rechte von irischen Staatsbürgern, damit diese weiterhin im Vereinigten Königreich arbeiten und leben können.

Darüber hinaus sollen geringer qualifizierte Arbeiter die Möglichkeit haben, mit einem 12-Monats-Visum im Vereinigten Königreich zu arbeiten. Dies soll vor allem dazu dienen, Lücken in bestimmten Sektoren wie der Baubranche oder Pflege zu füllen. Nach einer „cooling off“- Periode von 12 Monaten können sich die Gastarbeiter dann wieder um ein solches Visum bewerben. Die bisherige Einwanderungsgrenze für hochqualifizierte Arbeitskräfte wie Ärzte oder Ingenieure soll abgeschafft werden. Weiters wird es eine Einkommensschwelle von £ 30,000,- für qualifizierte Arbeiter geben, welche dann um 5-Jahres-Visa ansuchen können. Besucher aus der EU werden allerdings auch in Zukunft kein Visum zur Einreise benötigen. 

Das neue System soll jedoch erst nach einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 zum Tragen kommen. Während der Übergangsfrist werden noch die bisherigen Einwanderungsregeln angewandt. Personen, die sich bereits im Vereinigten Königreich aufhalten bzw. während dieser Frist einwandern, können sich für das „EU Settlement Scheme“ bewerben, welches ihnen ermöglicht, ihre bisherigen Aufenthaltsrechte zu wahren. 

Quelle: assets.publishing.service.gov.uk


20/12/18

EU-Kommission beschließt Notfallplan für harten Brexit - warum Unternehmen auch einen haben sollten

   

Während sich die meisten Menschen auf besinnliche Weihnachten einstellen, geht es in der Europapolitik weniger ruhig zu. Genau 100 Tage vor dem Brexit Day am 29. März 2019 hat die EU-Kommission gestern einen Notfallplan für den harten Brexit veröffentlicht. Da die britische Premierministerin May mit ihrer Werbetour für mehr Entgegenkommen der EU beim Austrittsabkommen auf größtenteils taube Ohren gestoßen ist, zänkt sich die Politik des Vereinigten Königreichs über den weiteren Fahrplan. Es bleibt zu hoffen, dass es zu einem Weihnachtswunder in der elften Stunde kommt, denn diese bricht nun langsam an. Gibt es bis 29. März 2019 keinen gültigen Deal, wofür insbesondere die Zustimmung des britischen Parlaments notwendig ist, kommt es zu einem harten Brexit. Hunderte EU-Rechtsakte könnten dann in Großbritannien ihre Gültigkeit verlieren.

Da ein Brexit bis zur Volksabstimmung im UK anno 2016 denkunmöglich schien, wurden internationale Verträge mit Großbritannien-Bezug wie zB Joint Ventures oft unter der Annahme geschlossen, dass EU-Recht weiterhin dort gelten werde. Es ist daher ratsam, bestehende Verträge prüfen und erforderlichenfalls überarbeiten bzw. nachverhandeln zu lassen. Die unsichere Rechtslage, die ein harter Brexit mit sich bringen würde, könnte unvorhergesehene Folgen in den verschiedensten Regelungsbereichen nach sich ziehen, wie grenzüberschreitende Wirksamkeit, Gerichtsstand, und viele mehr. Teilweise wird die Meinung vertreten, ein harter Brexit könnte als "höhere Gewalt" im Sinne von Force-Majeure-Klauseln gesehen werden. Andere wieder meinen, dass in vielen Fällen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bestehe, welchen der Brexit darstellen würde. Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen, da dies sehr stark vom individuellen Wortlaut des Vertrages abhängt. Vor allem aber kann ein harter Brexit zu ungeplanten Mehrkosten führen, die zB für mögliche neue Produktnormen und Zertifizierungspflichten im UK anfallen könnten. Deswegen ist eine eigene Klausel für nicht vorgesehene Kosten und deren Verteilung durchaus sinnvoll.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk



14/12/18

Weitere Gespräche mit der EU

 

Wie Sie schon in unserem letzten Eintrag erfahren konnten, hatte es starken Gegenwind gegen Premierministerin Theresa May gegeben. Dies spitzte sich kürzlich zu, was zur Folge hatte, dass es innerhalb ihrer Partei ein Misstrauensvotum gegen sie gab. Am Mittwochabend wurde bekannt, dass sie weiterhin das Vertrauen von 200 von 317 Konservativen im Parlament hat. Somit ist May parteiintern nun abgesichert.

In ihrem Bestreben von der EU weitere rechtliche Zusicherungen, vor allem im Zusammenhang mit der nordirisch-irischen Grenze, zu bekommen, sieht es währenddessen schlecht aus. EU-Kommissionspräsident Juncker meinte beim EU-Gipfel am Donnerstag, bei dem der Brexit ein wichtiges Thema darstellte, es könne Klarstellungen zum schon ausgehandelten Vertrag geben aber sicherlich keine Nachverhandlungen. Außerdem meinte Juncker er wünsche sich mehr Klarheit darüber, was das Vereinigte Königreich eigentlich wolle.

Für die DUP (Democratic Unionist Party) kam die Ablehnung der Verhandlungen von Seiten der EU als keine Überraschung. 

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk



11/12/18

Abstimmung abgesagt - Was nun?


Zu einer überraschenden Wendung ist es gestern im britischen Unterhaus gekommen. Premierministerin Theresa May hat die für heute angesetzte Abstimmung über den Brexit-Deal mit der EU kurzfristig abgesagt, um eine schmerzhafte Niederlage zu verhindern. Zu viele Abgeordnete hatten im Vorfeld angekündigt, gegen den Pakt zu stimmen. Noch dazu hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden, dass Großbritannien den Brexit einseitig und ohne Zustimmung der anderen 27 EU-Staaten verhindern kann. Die Brexit-Gegner im Parlament hoffen nun darauf, dass die britische Regierung von diesem Recht Gebrauch machen wird und es zu einer neuen Volksabstimmung über ein neues Austrittsabkommen mit der EU kommen könnte. Dieses Votum könnte angesichts der Verunsicherung der Wähler über die Folgen des Brexit möglicherweise für den Verbleib des UK in der EU ausgehen.

May sucht nun das persönliche Gespräch mit den europäischen Staats- und Regierungschefs. Ihre Intentionen sind eindeutig: Sie will die EU zu Nachverhandlungen beim Brexit-Vertrag bewegen. Dabei will sie bessere Konditionen für ihr Land erwirken, um das britische Parlament doch noch zu einem "Ja" zu bewegen. Ob das gelingt, ist fraglich, da die EU Nachverhandlungen offiziell ablehnt. Denkbar wäre aber, anstatt einer Änderung des Vertrages selbst nur eine Abänderung der politischen Erklärung zum Vertrag vorzunehmen.

Nicht nur mit der EU, sondern auch innenpolitisch weht May ein kalter Wind entgegen. Die Premierministerin wirbt um die Vermeidung einer „harten Grenze“ zwischen Nordirland und der Republik Irland, einer der Hauptforderungen der EU. Ihr Koalitionspartner, die nordirische DUP (Democratic Unionist Party) sieht darin jedoch eine zu enge Bindung an die EU. Mays Konservative Partei hat jedoch keine absolute Mehrheit im Unterhaus und ist auf die Stimmen der DUP angewiesen.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk



06/12/18

Großer Showdown zur Brexit-Abstimmung


Kommenden Dienstag, dem 11.12., ist die Abstimmung des Britischen Unterhauses zu Theresa Mays Brexit Deal mit der EU angesetzt. Die bereits begonnenen Debatten versprechen angesichts der aufgeheizten Stimmung heftig geführt zu werden. Die Reden der britischen Abgeordneten sind generell oft sehr lebhaft. Dieses Mal geht es aber nicht nur um irgendein Gesetzesvorhaben, sondern um das Schicksal des Vereinigten Königreichs und der gesamten EU.

Dass Mays Brexit-Abkommen auf überwiegende Zustimmung stößt, gilt als eher unwahrscheinlich. Manche sehen ihn zwar als gelungenen Kompromiss zwischen der Pro-EU-Fraktion und den Brexit-Hardlinern, jedoch will sich keine der beiden Seiten sehr für das fast 600 Seiten lange Dokument begeistern. Die linke Labour Partei liebäugelt mit einem zweiten Referendum darüber, ob es überhaupt zum Brexit kommen soll. Ein großer Teil von Mays Konservativen hingegen verschmäht den Deal als "EU Mitgliedschaft light". Aus Protest sind mehrere hochrangige Kabinettsmitglieder zurückgetreten.

Noch vor mehr als einer Woche hieß es (wie von uns berichtet), es gebe als Optionen nur Mays Abkommen oder einen harten Brexit. Nun werden andere Szenarien in Runde geworfen. So hat der Generalanwalt der EU ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die britische Regierung ihre Austrittserklärung einseitig zurücknehmen könnte - ein Brexit wäre in so einem Fall (vorerst) abgewendet. Das lässt die Pro-EU Abgeordneten Aufwind spüren. Es wurden auch Gerüchte laut, wonach es für den Fall eines "No deal" der britischen Abgeordneten zu einem Abkommen nach norwegischem Vorbild kommen könnte. Der skandinavische Staat ist zwar nicht EU-Mitglied, jedoch politisch und wirtschaftlich tiefgreifend mit der Union verbunden.

Wie es mit dem Brexit weitergeht, ist also noch mehr als offen. Nur eines ist gewiss - es bleibt spannend.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk



03/12/18

Zukünftige Kooperation


Der Vertrag über den Austritt des Vereinigten Königreichs sieht vor, dass während der Übergangsphase der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die vielen anderen Verordnungen und Regelungen nach wie vor in Kraft bleiben. Es ist auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsprechung und der inneren Angelegenheiten vorgesehen.

Nach der Übergangsphase werden die EU und das Vereinigte Königreich weiterhin miteinander kooperieren um die Sicherheit sowohl der EU-Bürger als auch der Bürger des Vereinigten Königreichs zu gewährleisten.

Es wird eine umfassende Zusammenarbeit im Rahmen des Gesetzesvollzuges und gerichtliche Zusammenarbeit in Strafsachen angestrebt. Es wird auch über eine Ausweitung der Verhaftungs- und Abschiebebefugnis der EU auf das Vereinigte Königreich nachgedacht.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk



30/11/18

Das Schicksal Nordirlands  


Als Folge des Brexit‘ s würde das Vereinigte Königreich den Binnenmarkt und die Zollunion mit der EU verlassen müssen. Um zu vermeiden, dass im Zuge dessen Grenzkontrollen, eine sogenannte „Harte Grenze“, zwischen Nordirland und der Republik Irland eingerichtet werden müssen und somit Öl ins Feuer eines Jahrzehnte langen Konflikts gegossen werde, hat man sich für die sogenannte „Backstop“ Lösung entschieden. Diese besagt, dass das Vereinigte Königreich samt des Gebietes Nordirlands weiterhin eine Zollunion mit der EU bildet. Um den freien Handel Nordirlands nicht einzuschränken und natürlich auch im Zuge der Vorkommnisse zwischen Nordirland und der Republik Irland hat man sich entschieden keine Zölle oder Grenzkontrollen einzuführen.   

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk



28/11/18

Die 4 Freiheiten

Der kürzlich ausgehandelte Vertrag über den Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU hat Licht ins Dunkel gebracht im Zusammenhang mit dem Brexit. Dieser geht auch auf einen der Eckpfeiler der EU ein: Die vier Freiheiten der EU. Besonders wollen wir uns heute mit der Warenverkehrsfreiheit beschäftigen. Alle Waren, welche vor dem Ende der Übergangsphase nach dem Brexit in den Umlauf des Marktes der EU oder des Vereinigten Königreich gebracht wurden, dürfen auch weiterhin frei verkehren bis sie den Endkunden erreichen. Dafür wird es auch keiner zusätzlichen Erfordernisse bedürfen. Nach der Übergangsphase wird es eine Zollgemeinschaft geben. Die EU-Regelungen werden auf Sachverhalte mit Grenzüberschreitung hinsichtlich des Vereinigten Königreichs weiterhin gelten. Im Falle eines Missachtens dieser Regelungen seitens des Vereinigten Königreichs könnte die EU Zölle auf Importe aus dem Vereinigten Königreich erheben. 

Weiterführende Informationen können direkt dem vorläufigen Draft Agreement hier entnommen werden.

Eine offizielle Zusammenfassung der Eckpunkte findet sich hier.


Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk


27/11/18

Harter Brexit: Rechtliches Chaos


Derzeit regeln EU-Bestimmungen unter anderem,

·        welche Gerichte für Rechtssachen mit Auslandssachverhalt zuständig sind.

·        welches nationale Recht in solch einem Fall angewendet wird. 

·        wie ein Urteil, das in einem EU-Land gefällt wurde, in einem anderen durchgesetzt               und anerkannt wird.

·        wie man verfährt bei einer rechtlichen Problematik, welche sich über mehrere EU-               Länder erstreckt.

Diese Liste ließe sich noch lang weiterführen. Auch im Insolvenz- und im Familienrecht zum Beispiel spielt das EU-Recht eine große Rolle. Sollte das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 ohne Austrittsabkommen - auch bekannt als "harter Brexit" - die Europäische Union verlassen, würden hunderte EU-Rechtsakte in Großbritannien ihre Gültigkeit verlieren - mit schwerwiegenden Auswirkungen für Europa und die Welt.


Ein gordischer Knoten namens Brexit 


Im Juni 2016 entschied eine knappe Mehrheit im Vereinigten Königreich für den Bruch mit Brüssel und trat damit einen noch nie dagewesenen EU-Austrittsprozess los. Nach mehr als 40 Jahren Mitgliedschaft in der Union müssen nun die Beziehungen zu Großbritannien auf völlig neue Füße gestellt werden. In diesen Jahrzehnten haben eine schier unüberschaubare Zahl an EU-Rechtsakten im Vereinigten Königreich Geltung erlangt, deren Schicksal nach dem Brexit Day am 29. März 2019 ungewiss bleibt.

Unlängst ist es zwar Premierministerin Theresa May und den Unionsvertretern nach monatelangen, zähen Verhandlungen gelungen, einen Deal auszuhandeln. Dieser muss mit der Abstimmung im Britischen Parlament, die für 11. Dezember angesetzt ist, noch eine große Hürde nehmen. Ob die Volksvertreter ihr "Daumen hoch" geben werden, ist zu bezweifeln. Vor allem in Mays eigener Partei gibt es große Widerstände gegen den geplanten Pakt. Der Standpunkt der EU ist "take it, or leave it" - Nachverhandlungen hat man ausgeschlossen. Sollten die Abgeordneten in gut zwei Wochen mehrheitlich mit "Nein" stimmen, wird ein sogenannter harter Brexit ohne Austrittsabkommen wahrscheinlich. Das würde für ein großes rechtliches und wirtschaftliches Chaos sorgen und wäre nicht nur für das Vereinigte Königreich und die EU, sondern für die ganze Welt ein worst case Szenario.


Der Brexit Deal - Ein Überblick


Am 14. November haben sich die britische Regierung und die Verhandlungspartner der EU auf ein Abkommen geeinigt. Sofern es vom Britischen Parlament abgesegnet wird, legt dieses Dokument den Grundstein für die künftigen Beziehungen zwischen dem Inselstaat und der Union.

Großbritannien soll wie geplant am 29. März 2019 die EU verlassen und wird auch nicht mehr in ihren Institutionen vertreten sein. Es ist aber eine Übergangsphase bis einschließlich 2020 geplant, in der EU-Rechtsakte im Vereinigten Königreich weitergelten sollen. Diese Zeit will Großbritannien nutzen, um internationale Handelsabkommen abzuschließen. Da Großbritannien in der Übergangsphase in der Zollunion bleiben soll, verändert sich im Warenverkehr vorerst wenig. EU-Bürgern, die schon derzeit im Vereinigten Königreich leben, soll auf Lebenszeit der Aufenthalt im Inselstaat bewilligt werden - und umgekehrt. Dies soll auch für enge Familienangehörige gelten. Insbesondere will man auch die Arbeitnehmerrechte der betroffenen Personen weitergelten lassen.

Soweit, so einleuchtend. Viele wichtige Entscheidungen wurden jedoch nur aufgeschoben. Ob der Austrittsvertrag angenommen wird, steht in den Sternen. Bis dahin kann man nur in britischer Manier abwarten und Tee trinken - sollte jedoch auf Überraschungen gefasst sein.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk

Der Brexit verunsichert - stay updated!